
Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 ist der am häufigsten benötigte Drohnennachweis in Deutschland. Er berechtigt zum Betrieb in den Unterkategorien A1 (in der Nähe von, aber nicht über unbeteiligten Personen) und A3 (mit großem Abstand zu Personen, Wohn-, Gewerbe- und Industriegebieten).
Wer braucht den A1/A3-Nachweis?
- Piloten von Drohnen ab 250 g Startmasse
- Piloten von Drohnen mit CE-Klassenkennzeichen C0 oder C1 (auch unter 250 g, wenn sie in A1 geflogen werden sollen)
- Grundvoraussetzung, bevor ein höherwertiger Nachweis wie das Fernpilotenzeugnis A2 erworben werden kann
So läuft die Prüfung ab
Anders als beim A2-Zeugnis findet die gesamte Vorbereitung und Prüfung für den A1/A3-Nachweis direkt und ausschließlich online beim Luftfahrt-Bundesamt statt – über das Portal lba-openuav.de.
- Konto anlegen: Registrierung mit gültiger E-Mail-Adresse auf dem LBA-Portal.
- Online-Training durcharbeiten: Kompaktes Lernmodul zu Luftraum, Betriebsbeschränkungen, menschlicher Leistungsfähigkeit, Datenschutz und Versicherung. Dauer meist 3–5 Stunden.
- Trainings-Test: Ein Übungstest, der beliebig oft wiederholt werden kann – ideal, um Wissenslücken vor der echten Prüfung zu schließen.
- Online-Prüfung: 40 Multiple-Choice-Fragen. Bestanden ist die Prüfung ab 75 % richtiger Antworten.
- Nachweis erhalten: Bei Erfolg wird der Kompetenznachweis zunächst als PDF bereitgestellt.
Was kostet der A1/A3-Kompetenznachweis?
Für die Ausstellung des Nachweises erhebt das LBA eine Gebühr von 25 €. Diese wird in der Regel im Nachgang per Gebührenbescheid berechnet, nicht direkt während der Prüfung.
Wie lange ist der Nachweis gültig?
Der EU-Kompetenznachweis A1/A3 ist 5 Jahre gültig. Vor Ablauf kann er über das LBA-Portal entweder per Auffrischungsschulung oder durch erneutes Ablegen der vollständigen Prüfung verlängert werden. Läuft der Nachweis komplett ab, muss die Prüfung inklusive voller Gebühr neu abgelegt werden.
Was der A1/A3-Nachweis nicht abdeckt
Für Drohnen der Klasse C2, die deutlich näher an Menschen betrieben werden sollen (Unterkategorie A2), reicht der A1/A3-Nachweis nicht aus – hier ist zusätzlich das EU-Fernpilotenzeugnis A2 erforderlich. Der A1/A3-Nachweis ersetzt außerdem nicht die separate UAS-Betreiberregistrierung beim LBA.
Kurz zusammengefasst
| Punkt | Details |
|---|---|
| Prüfungsort | Online, lba-openuav.de |
| Fragenanzahl | 40 Multiple-Choice |
| Bestehensgrenze | 75 % |
| Kosten | 25 € |
| Gültigkeit | 5 Jahre |
Einen vollständigen Kostenvergleich aller Nachweise findest du auf der Seite Kosten im Überblick.