
Ab wann brauche ich einen Drohnenführerschein?
Ab 250 g Startmasse ist mindestens der EU-Kompetenznachweis A1/A3 vorgeschrieben. Bei leichteren Drohnen mit Kamera oder Sensor kann zusätzlich eine Registrierungspflicht bestehen, auch wenn kein Kompetenznachweis nötig ist.
Ist der Drohnenführerschein für Drohnen unter 250 g Pflicht?
Nicht zwingend – hier kommt es auf die Klassifizierung an. Regelkenntnis bleibt aber auch unterhalb dieser Grenze empfehlenswert, und die Registrierungspflicht kann trotzdem gelten, wenn ein Sensor personenbezogene Daten erfassen kann.
Was ist der Unterschied zwischen A1/A3 und A2?
Der A1/A3-Nachweis („kleiner Drohnenführerschein“) ist die Grundvoraussetzung und wird komplett online beim LBA erworben. Das A2-Zeugnis („großer Drohnenführerschein“) baut darauf auf, erlaubt einen deutlich geringeren Abstand zu Menschen und muss bei einer offiziell zugelassenen Prüfstelle abgelegt werden. Details auf den Seiten A1/A3 und A2.
Wie lange ist der Drohnenführerschein gültig?
Sowohl der EU-Kompetenznachweis A1/A3 als auch das EU-Fernpilotenzeugnis A2 sind jeweils 5 Jahre gültig und müssen danach verlängert werden.
Kann ich den Drohnenführerschein komplett online machen?
Den A1/A3-Nachweis ja – Training und Prüfung laufen vollständig online über lba-openuav.de. Das A2-Zeugnis erfordert zusätzlich eine zugelassene Prüfstelle; manche bieten inzwischen ebenfalls beaufsichtigte Online-Prüfungen an.
Was kostet der Drohnenführerschein insgesamt?
Der A1/A3-Nachweis kostet 25 €, das A2-Zeugnis je nach Anbieter etwa 100–500 € zzgl. 30 € LBA-Gebühr. Eine vollständige Übersicht mit Rechenbeispielen gibt es auf der Seite Kosten im Überblick.
Muss ich meine Drohne zusätzlich registrieren?
Ja, sofern sie 250 g oder mehr wiegt oder mit einem Sensor zur Erfassung personenbezogener Daten ausgestattet ist. Diese UAS-Betreiberregistrierung ist unabhängig vom Kompetenznachweis und läuft ebenfalls über lba-openuav.de. Mehr dazu auf Drohne beim LBA registrieren.
Brauche ich eine Drohnenversicherung?
Ja. In Deutschland gilt nach § 43 LuftVG eine Versicherungspflicht für alle Luftfahrzeuge, einschließlich unbemannter Systeme jeder Gewichtsklasse. Private Haftpflichtversicherungen schließen Drohnenflüge meist nicht oder nur eingeschränkt ein – eine spezielle Drohnen-Haftpflichtversicherung ist daher unverzichtbar.
Was passiert, wenn ich ohne gültige Nachweise fliege?
Fehlende Registrierung oder fehlender Kompetenznachweis stellen eine Ordnungswidrigkeit nach § 44 LuftVO dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Gilt der Drohnenführerschein auch im EU-Ausland?
Ja, sowohl der Kompetenznachweis als auch das Fernpilotenzeugnis und die Betreiberregistrierung gelten EU-weit in allen EASA-Mitgliedstaaten. Achtung: Für Flüge in Ländern außerhalb der EU oder mit nationalen Sonderregeln lohnt sich vorab eine Prüfung der örtlichen Vorschriften.
Was passiert, wenn mein Nachweis abläuft?
Läuft ein Nachweis komplett ab, muss die vollständige Prüfung inklusive voller Gebühr neu abgelegt werden. Eine rechtzeitige Verlängerung vor Ablauf (z. B. für 15 € beim A1/A3-Nachweis) ist deutlich günstiger.
Reicht eine alte Pilotenlizenz oder ein Verbands-Kenntnisnachweis aus?
Nein. Seit dem 1. Januar 2021 benötigen auch Inhaber einer aktiven Pilotenlizenz einen eigenen EU-Drohnenführerschein. Über Modellsport- oder Luftsportverbände erworbene alte deutsche Nachweise lassen sich zudem nicht mehr in den EU-Kompetenznachweis umwandeln – die entsprechende Übergangsfrist ist abgelaufen.
Weitere Grundlagen findest du auf der Startseite sowie auf den Detailseiten zu A1/A3, A2, Registrierung und Kosten.