Drohne beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren

Illustration: Digitaler Ausweis mit QR-Code für die UAS-Betreiberregistrierung

Neben dem Kompetenznachweis ist die UAS-Betreiberregistrierung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) einer von drei zentralen Pflichtpunkten für Drohnenpiloten in Deutschland – neben Führerschein und Versicherung. Wichtig zu wissen: Registriert wird nicht die einzelne Drohne, sondern der Betreiber.

Wer muss sich registrieren?

Eine Registrierung ist erforderlich, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien zutrifft:

  • Die Drohne wiegt 250 g oder mehr
  • Die Drohne ist mit einer Kamera oder einem Sensor ausgestattet, der personenbezogene Daten erfassen kann, und ist kein Spielzeug im Sinne der EU-Spielzeugrichtlinie

Das bedeutet: Auch viele Kameradrohnen unter 250 g fallen unter die Registrierungspflicht.

Rechtliche Grundlage

Die Pflicht ergibt sich aus Artikel 14 der EU-Durchführungsverordnung 2019/947 und wird in Deutschland über § 21a LuftVO umgesetzt. Zuständige Behörde ist das LBA mit Sitz in Braunschweig, das Registrierungsportal heißt lba-openuav.de.

So läuft die Registrierung ab

  1. Konto auf lba-openuav.de anlegen
  2. Persönliche Daten angeben und Identität nachweisen (z. B. eID oder Ausweiskopie)
  3. Angaben zur bestehenden Drohnen-Haftpflichtversicherung machen (Versicherer, Versicherungsnummer)
  4. Registrierungsgebühr bezahlen
  5. e-ID (individuelle Betreiber-Registrierungsnummer) erhalten

Was kostet die Registrierung?

  • 20 € für Privatpersonen
  • 50 € für juristische Personen (Unternehmen, Vereine)

Die erhaltene Registrierungsnummer gilt EU-weit in allen 31 EASA-Mitgliedstaaten.

e-ID korrekt anbringen

Die e-ID muss gut sichtbar und dauerhaft auf der Drohne angebracht werden – ohne die zugehörige, geheime PIN preiszugeben. Bei Modellen mit Remote-ID-Funktion sollte zusätzlich geprüft werden, ob diese korrekt eingerichtet ist.

Was die Registrierung nicht ersetzt

Die Betreiberregistrierung ist nur ein Baustein von mehreren:

  • Sie ersetzt nicht den EU-Kompetenznachweis A1/A3 bzw. das EU-Fernpilotenzeugnis A2
  • Sie ersetzt nicht die Pflicht zur Drohnen-Haftpflichtversicherung, die in Deutschland nach § 43 LuftVG für alle Luftfahrzeuge – unabhängig vom Gewicht – gilt
  • Sie befreit nicht von der Prüfung geografischer Zonen (Flugverbotszonen, Naturschutzgebiete, Flughafennähe) nach § 21h LuftVO

Was droht ohne Registrierung?

Das Fliegen ohne erforderliche Registrierung ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 44 LuftVO und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Kurz zusammengefasst

Punkt Details
Pflicht ab 250 g oder mit datenerfassendem Sensor
Portal lba-openuav.de
Kosten 20 € (privat) / 50 € (juristische Person)
Geltungsbereich EU-weit (31 EASA-Staaten)
Ersetzt nicht Kompetenznachweis, Versicherung, Zonenprüfung

Alle Gebühren auf einen Blick gibt es auf der Seite Kosten im Überblick.