Illustration: Aktenkoffer mit Drohnen-Silhouette und Checkliste

Gewerbliche Drohnennutzung: Was Unternehmen beachten müssen

Illustration: Aktenkoffer mit Drohnen-Silhouette und Checkliste

Immobilienaufnahmen, Inspektionen, Vermessungen, Social-Media-Content: Immer mehr Unternehmen setzen Drohnen ein. Die gute Nachricht vorab: Die EU-Drohnenverordnung unterscheidet inzwischen kaum noch zwischen privater und gewerblicher Nutzung – die Grundregeln (Kompetenznachweis, Registrierung, Versicherung) gelten für beide gleichermaßen. Ein paar Punkte sind für Unternehmen trotzdem zusätzlich relevant.

Was sich gegenüber der privaten Nutzung ändert

1. Registrierung als juristische Person
Bei der UAS-Betreiberregistrierung beim LBA registrieren Unternehmen sich nicht als Privatperson, sondern als juristische Person – die Gebühr liegt bei 50 € statt 20 €.

2. Gewerbliche Haftpflichtversicherung
Eine private Drohnen-Haftpflicht deckt gewerbliche Einsätze in der Regel nicht ab. Notwendig ist eine Police mit ausdrücklichem gewerblichem Baustein – die Beiträge liegen dafür spürbar höher als bei privaten Tarifen. Details zu den Vergleichskriterien findest du im Beitrag Drohnenversicherung: Worauf du beim Vergleich achten solltest.

3. Flugbuch führen
Auch wenn es keine bundeseinheitliche Pflicht in jedem Fall ist, empfiehlt sich für gewerbliche Nutzer dringend ein lückenloses Flugbuch je Drohne – mit Angaben zu Flugzeit, Standort, Zweck und Besonderheiten. Das dient nicht nur der Nachweisführung gegenüber Behörden, sondern auch der Absicherung im Schadensfall.

Wann reicht die offene Kategorie nicht mehr aus?

Viele gewerbliche Einsätze (z. B. einfache Luftaufnahmen mit ausreichend Abstand zu Menschen) lassen sich weiterhin in der offenen Kategorie mit A1/A3- oder A2-Nachweis durchführen. Eine zusätzliche Aufstiegsgenehmigung bzw. eine Betriebsgenehmigung in der speziellen Kategorie wird jedoch nötig, sobald:

  • der Flug außerhalb der Sichtweite (BVLOS) stattfindet
  • oberhalb von 120 Metern geflogen werden soll
  • in Kontrollzonen (z. B. Flughafennähe) operiert wird
  • über Menschenansammlungen geflogen werden soll
  • Nachtflüge mit erweiterten Anforderungen geplant sind

Die Genehmigung wird bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde des jeweiligen Bundeslandes beantragt – zuständig ist das Bundesland, in dem der Flug stattfindet, nicht zwingend der Firmensitz.

Datenschutz bei gewerblichen Aufnahmen

Werden im gewerblichen Kontext Personen erkennbar aufgenommen (z. B. bei Veranstaltungsaufnahmen), gelten die vollen DSGVO-Anforderungen: Es braucht entweder eine Einwilligung der abgebildeten Personen oder ein berechtigtes Interesse, und das Unternehmen benötigt eine eigene Datenschutzerklärung, die diese Verarbeitung abdeckt.

Checkliste für den gewerblichen Einstieg

  1. EU-Kompetenznachweis A1/A3 bzw. EU-Fernpilotenzeugnis A2 je nach Einsatzprofil
  2. Registrierung als juristische Person beim LBA
  3. Gewerbliche Drohnen-Haftpflichtversicherung abschließen
  4. Prüfen, ob eine Aufstiegsgenehmigung für den geplanten Einsatz nötig ist
  5. Flugbuch je Drohne einrichten
  6. Datenschutzkonzept für Aufnahmen mit Personenbezug klären

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung – insbesondere die Anforderungen der speziellen Kategorie sind stark einzelfallabhängig.

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