Illustration: Koffer mit Drohnen-Silhouette und Weltkarte

Drohne im Urlaub: Regeln in der EU und im Ausland

Illustration: Koffer mit Drohnen-Silhouette und Weltkarte

Die Drohne soll mit in den Urlaub? Bevor der Koffer gepackt wird, lohnt sich ein Blick auf die rechtliche Lage im Reiseland – die unterscheidet sich teils deutlich.

Innerhalb der EU: Dein Führerschein gilt weiter

Die EU-Drohnenverordnung (EU) 2019/947 gilt einheitlich in allen EU-Mitgliedstaaten sowie zusätzlich in Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz (dort seit 1. Januar 2023 vollständig übernommen). Das bedeutet konkret:

  • Dein EU-Kompetenznachweis A1/A3 und EU-Fernpilotenzeugnis A2 gelten in all diesen Ländern unverändert weiter
  • Deine deutsche e-ID (Betreiber-Registrierungsnummer) musst du nicht neu beantragen – sie gilt im gesamten EASA-Raum und muss lediglich sichtbar auf der Drohne angebracht sein
  • Eine erneute Registrierung im Urlaubsland ist nicht notwendig

Trotzdem: Nationale Besonderheiten prüfen

Auch innerhalb der EU kann jedes Land zusätzliche, rein nationale Regelungen haben – etwa eigene Flugverbotszonen, abweichende Meldepflichten in bestimmten Gebieten oder lokale Kartendienste für Geozonen. Beispiele:

  • In einigen Ländern sind eigene Apps oder Portale für die Prüfung von Flugverbotszonen vorgeschrieben (vergleichbar mit dem deutschen dipul-Portal, siehe Geozonen prüfen)
  • Über Stränden, Menschenansammlungen oder archäologischen/historischen Stätten gelten in manchen Ländern strengere Einschränkungen als in Deutschland
  • In Städten kann der Drohnenbetrieb deutlich restriktiver geregelt sein als auf dem Land

Praxistipp: Vor der Reise die offizielle Geozonen-Karte oder App des Ziellandes kurz prüfen – die EASA-Website listet Verweise auf die nationalen Stellen der einzelnen Mitgliedstaaten.

Außerhalb der EU: Keine automatische Anerkennung

Für Länder außerhalb des EASA-Raums – etwa das Vereinigte Königreich (UK) oder Staaten außerhalb Europas – gilt die EU-Drohnenverordnung nicht automatisch. Das UK hat mit dem Brexit ein eigenes Regelwerk (UK CAA), das sich vom EU-System unterscheidet. Wer dort fliegen möchte, sollte sich vorab bei der jeweiligen nationalen Luftfahrtbehörde über die geltenden Anforderungen informieren – dein EU-Kompetenznachweis reicht dort in der Regel nicht automatisch aus.

Checkliste vor dem Drohnen-Urlaub

  1. Zielland prüfen: EASA-Mitgliedstaat oder nicht?
  2. Aktuelle Geozonen-Karte oder App des Ziellandes konsultieren
  3. Gültigkeit der eigenen Nachweise checken (nicht während des Urlaubs ablaufen lassen)
  4. Drohnenversicherung auf Auslandsschutz prüfen – nicht jede Police gilt automatisch außerhalb Deutschlands
  5. e-ID gut sichtbar auf der Drohne angebracht haben

Kurz zusammengefasst

Reiseziel Führerschein gültig?
EU-Mitgliedstaaten Ja, ohne Einschränkung
Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein Ja, EU-Drohnenverordnung übernommen
Vereinigtes Königreich (UK) Nein, eigenes Regelwerk
Sonstiges Nicht-EU-Ausland Nein, lokale Vorschriften prüfen

Hinweis: Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung und keine tagesaktuelle Prüfung der Vorschriften im jeweiligen Reiseland.

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