Drohne im Urlaub: Regeln in der EU und im Ausland

Die Drohne soll mit in den Urlaub? Bevor der Koffer gepackt wird, lohnt sich ein Blick auf die rechtliche Lage im Reiseland – die unterscheidet sich teils deutlich.
Innerhalb der EU: Dein Führerschein gilt weiter
Die EU-Drohnenverordnung (EU) 2019/947 gilt einheitlich in allen EU-Mitgliedstaaten sowie zusätzlich in Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz (dort seit 1. Januar 2023 vollständig übernommen). Das bedeutet konkret:
- Dein EU-Kompetenznachweis A1/A3 und EU-Fernpilotenzeugnis A2 gelten in all diesen Ländern unverändert weiter
- Deine deutsche e-ID (Betreiber-Registrierungsnummer) musst du nicht neu beantragen – sie gilt im gesamten EASA-Raum und muss lediglich sichtbar auf der Drohne angebracht sein
- Eine erneute Registrierung im Urlaubsland ist nicht notwendig
Trotzdem: Nationale Besonderheiten prüfen
Auch innerhalb der EU kann jedes Land zusätzliche, rein nationale Regelungen haben – etwa eigene Flugverbotszonen, abweichende Meldepflichten in bestimmten Gebieten oder lokale Kartendienste für Geozonen. Beispiele:
- In einigen Ländern sind eigene Apps oder Portale für die Prüfung von Flugverbotszonen vorgeschrieben (vergleichbar mit dem deutschen dipul-Portal, siehe Geozonen prüfen)
- Über Stränden, Menschenansammlungen oder archäologischen/historischen Stätten gelten in manchen Ländern strengere Einschränkungen als in Deutschland
- In Städten kann der Drohnenbetrieb deutlich restriktiver geregelt sein als auf dem Land
Praxistipp: Vor der Reise die offizielle Geozonen-Karte oder App des Ziellandes kurz prüfen – die EASA-Website listet Verweise auf die nationalen Stellen der einzelnen Mitgliedstaaten.
Außerhalb der EU: Keine automatische Anerkennung
Für Länder außerhalb des EASA-Raums – etwa das Vereinigte Königreich (UK) oder Staaten außerhalb Europas – gilt die EU-Drohnenverordnung nicht automatisch. Das UK hat mit dem Brexit ein eigenes Regelwerk (UK CAA), das sich vom EU-System unterscheidet. Wer dort fliegen möchte, sollte sich vorab bei der jeweiligen nationalen Luftfahrtbehörde über die geltenden Anforderungen informieren – dein EU-Kompetenznachweis reicht dort in der Regel nicht automatisch aus.
Checkliste vor dem Drohnen-Urlaub
- Zielland prüfen: EASA-Mitgliedstaat oder nicht?
- Aktuelle Geozonen-Karte oder App des Ziellandes konsultieren
- Gültigkeit der eigenen Nachweise checken (nicht während des Urlaubs ablaufen lassen)
- Drohnenversicherung auf Auslandsschutz prüfen – nicht jede Police gilt automatisch außerhalb Deutschlands
- e-ID gut sichtbar auf der Drohne angebracht haben
Kurz zusammengefasst
| Reiseziel | Führerschein gültig? |
|---|---|
| EU-Mitgliedstaaten | Ja, ohne Einschränkung |
| Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein | Ja, EU-Drohnenverordnung übernommen |
| Vereinigtes Königreich (UK) | Nein, eigenes Regelwerk |
| Sonstiges Nicht-EU-Ausland | Nein, lokale Vorschriften prüfen |
Hinweis: Diese Angaben ersetzen keine Rechtsberatung und keine tagesaktuelle Prüfung der Vorschriften im jeweiligen Reiseland.
