Drohne unter 250 g: Brauchst du trotzden einen Führerschein?

Kaum ein Irrtum hält sich so hartnäckig wie dieser: „Unter 250 Gramm brauche ich mir um nichts Gedanken zu machen.“ Modelle wie die DJI Mini 4 Pro, DJI Neo oder DJI Mini 3 wiegen bewusst knapp unter dieser Marke – trotzdem gelten auch für sie klare Regeln.
Brauche ich für eine Drohne unter 250 g einen Kompetenznachweis?
Grundsätzlich gilt: Für Drohnen unter 250 Gramm (Klasse C0 oder ältere Modelle ohne CE-Klassenkennzeichen) ist der EU-Kompetenznachweis A1/A3 nicht gesetzlich vorgeschrieben. Das gilt unabhängig davon, ob die Drohne eine Kamera hat oder nicht.
Trotzdem empfiehlt sich der Nachweis in der Praxis fast immer:
- Die Schulungsunterlagen sind beim LBA kostenlos, die Prüfung dauert meist unter einer Stunde
- Du lernst dabei die Grundregeln (Flughöhe, Abstände, Flugverbotszonen), die unabhängig vom Gewicht für jede Drohne gelten
- Solltest du dir später eine größere Drohne zulegen, hast du die Basis bereits erledigt
Was für Drohnen unter 250 g trotzdem Pflicht ist
Das geringe Gewicht befreit dich nicht von allen Pflichten:
1. Registrierung beim LBA
Sobald die Drohne eine Kamera oder einen anderen Sensor besitzt, der personenbezogene Daten erfassen kann, musst du dich als Betreiber registrieren – unabhängig vom Gewicht. Das betrifft praktisch jede DJI Mini, DJI Neo oder vergleichbare Kameradrohne. Details dazu auf der Seite Drohne beim LBA registrieren.
2. Drohnen-Haftpflichtversicherung
Diese ist in Deutschland für jede Drohne Pflicht – auch für die kleinste Kameradrohne im eigenen Garten. Eine normale Privathaftpflicht deckt das in aller Regel nicht ab.
3. Geografische Flugbeschränkungen
Flugverbotszonen (Flughäfen, Naturschutzgebiete, Menschenansammlungen) gelten für jede Drohne – auch für ein 199-Gramm-Modell.
Was Drohnen unter 250 g erleichtert
Im Gegenzug profitierst du von einigen Erleichterungen:
- Du darfst in der Unterkategorie A1 auch mal näher an einzelnen unbeteiligten Personen vorbeifliegen (nicht über Menschenansammlungen)
- Kein verpflichtender Kompetenznachweis, sofern die Drohne der Klasse C0 entspricht oder eine Bestandsdrohne ist
- Insgesamt geringere Einstiegshürden für Einsteiger
Kurz zusammengefasst
| Pflicht | Gilt auch unter 250 g? |
|---|---|
| EU-Kompetenznachweis A1/A3 | Nein (aber empfohlen) |
| Registrierung beim LBA | Ja, sobald Kamera/Sensor vorhanden |
| Haftpflichtversicherung | Ja, immer |
| Geografische Flugbeschränkungen | Ja, immer |
Mehr zu den Kosten der einzelnen Nachweise findest du auf der Seite Kosten im Überblick, Antworten auf weitere Detailfragen in den FAQ.
