Illustration: Kleine Kameradrohne neben einer Waage mit unter 250 Gramm

Drohne unter 250 g: Brauchst du trotzden einen Führerschein?

Illustration: Kleine Kameradrohne neben einer Waage mit unter 250 Gramm

Kaum ein Irrtum hält sich so hartnäckig wie dieser: „Unter 250 Gramm brauche ich mir um nichts Gedanken zu machen.“ Modelle wie die DJI Mini 4 Pro, DJI Neo oder DJI Mini 3 wiegen bewusst knapp unter dieser Marke – trotzdem gelten auch für sie klare Regeln.

Brauche ich für eine Drohne unter 250 g einen Kompetenznachweis?

Grundsätzlich gilt: Für Drohnen unter 250 Gramm (Klasse C0 oder ältere Modelle ohne CE-Klassenkennzeichen) ist der EU-Kompetenznachweis A1/A3 nicht gesetzlich vorgeschrieben. Das gilt unabhängig davon, ob die Drohne eine Kamera hat oder nicht.

Trotzdem empfiehlt sich der Nachweis in der Praxis fast immer:

  • Die Schulungsunterlagen sind beim LBA kostenlos, die Prüfung dauert meist unter einer Stunde
  • Du lernst dabei die Grundregeln (Flughöhe, Abstände, Flugverbotszonen), die unabhängig vom Gewicht für jede Drohne gelten
  • Solltest du dir später eine größere Drohne zulegen, hast du die Basis bereits erledigt

Was für Drohnen unter 250 g trotzdem Pflicht ist

Das geringe Gewicht befreit dich nicht von allen Pflichten:

1. Registrierung beim LBA
Sobald die Drohne eine Kamera oder einen anderen Sensor besitzt, der personenbezogene Daten erfassen kann, musst du dich als Betreiber registrieren – unabhängig vom Gewicht. Das betrifft praktisch jede DJI Mini, DJI Neo oder vergleichbare Kameradrohne. Details dazu auf der Seite Drohne beim LBA registrieren.

2. Drohnen-Haftpflichtversicherung
Diese ist in Deutschland für jede Drohne Pflicht – auch für die kleinste Kameradrohne im eigenen Garten. Eine normale Privathaftpflicht deckt das in aller Regel nicht ab.

3. Geografische Flugbeschränkungen
Flugverbotszonen (Flughäfen, Naturschutzgebiete, Menschenansammlungen) gelten für jede Drohne – auch für ein 199-Gramm-Modell.

Was Drohnen unter 250 g erleichtert

Im Gegenzug profitierst du von einigen Erleichterungen:

  • Du darfst in der Unterkategorie A1 auch mal näher an einzelnen unbeteiligten Personen vorbeifliegen (nicht über Menschenansammlungen)
  • Kein verpflichtender Kompetenznachweis, sofern die Drohne der Klasse C0 entspricht oder eine Bestandsdrohne ist
  • Insgesamt geringere Einstiegshürden für Einsteiger

Kurz zusammengefasst

Pflicht Gilt auch unter 250 g?
EU-Kompetenznachweis A1/A3 Nein (aber empfohlen)
Registrierung beim LBA Ja, sobald Kamera/Sensor vorhanden
Haftpflichtversicherung Ja, immer
Geografische Flugbeschränkungen Ja, immer

Mehr zu den Kosten der einzelnen Nachweise findest du auf der Seite Kosten im Überblick, Antworten auf weitere Detailfragen in den FAQ.

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